Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule
Xcess Dogs – Hundetraining & Verhaltensberatung

Gültig für Gruppentraining, Einzeltraining, Erstgespräch, Seminare & weitere Veranstaltungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Hundeschule Xcess Dogs – Hundetraining & Verhaltensberatung, Caroline Leinweber, Waldsiedlung 49b, 07646 Trockenborn-Wolfersdorf und dem Kunden, der bei der Hundeschule Unterricht wahrnimmt (im Folgenden: Kunde).

§1 Vertragsinhalt:

1.1 Mit der Anmeldung zu einem Angebot bietet der Teilnehmer verbindlich einen Vertragsabschluss an. Die Anmeldung bedarf keiner bestimmten Form. Der Vertrag kommt mit der Annahme, welche keiner besonderen Form bedarf, durch die Trainerin zustande.

1.2 Bei dem zwischen der Hundeschule und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Kunden bestimmte Inhalte in Bezug auf den Umgang mit seinem Hund zu vermitteln.

1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten somit auch für alle künftigen

Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Teilnahme an den Ausbildungsangeboten von der Hundeschule Xcess Dogs – Hundetraining & Verhaltensberatung erkennt der Kunde die AGB vollständig an. Der Kunde erklärt, die AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

1.4 Die Hundeschule Xcess Dogs – Hundetraining & Verhaltensberatung ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen zu ändern oder zu ergänzen. Der Vertragspartner ist über diese Änderungen vor Antritt der nächsten Ausbildungseinheit zu informieren.

§2 Haftung

2.1 Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und in eigener Haftung des Kursteilnehmers. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden an Mensch und Tier. Der Teilnehmer haftet für die von sich und/oder seinem Hund verursachten Schäden. Die Haftung wird ausgeschlossen für Schäden, die durch Dritte und/oder deren Hunde verursacht werden.

2.2 Der Teilnehmer haftet für die von sich und seinem Hund verursachten Schäden. Dies gilt auch für mitgebrachte (Kunden)-Hunde. Jegliche Begleitpersonen sind durch den/die Teilnehmer von dem Haftungsausschluss und den AGB in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme oder der Besuch der Trainingsstunden und der Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko.

2.3 Der Kunde haftet für die von sich oder seinem Hund verursachten Schäden. Die Entscheidung, ob der Kunde seinen Hund Übungen unangeleint durchführen lässt, liegt im Ermessen des Kunden und erfolgt auf eigenes Risiko. Auch, wenn er auf Veranlassung des Trainers handelt. Hat der Kunde Bedenken gegen einen geplanten Trainingsschritt, so ist dieses unverzüglich dem Trainer mitzuteilen

§3 Hundehaftpflicht

Der Teilnehmer versichert, dass für den teilnehmenden Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Der Kunde hat auf Verlangen die Versicherungspolice vorzulegen.

§4 Teilnahme

4.1 Für alle Hunde, die am Trainingsbetrieb teilnehmen, muss eine Grundimmunisierung gegen Staupe, Leptospirose, Parvovirose, Hepatitis und Tollwut vorliegen. Der Kunde hat auf Verlangen den Impfpass des Hundes oder eine entsprechende veterinärärztliche Bescheinigung vorzulegen. Darüber hinaus versichert der Kunde, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, vor der ersten Unterrichtsstunde die Trainerin über aktuelle Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten, Läufigkeit, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes zu informieren. Die Trainerin entscheidet nach ermessen, ob der Hund in diesem Fall am Training teilnehmen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, bemüht sich die Hundeschule Xcess Dogs – Hundetraining & Verhaltensberatung passende Ersatztermine anzubieten. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

4.3 In Fällen, in denen die Anweisungen der Trainerin trotz entsprechender Belehrung nicht befolgt werden und dadurch Gefahr für Mensch und Tier besteht, der Trainingsbetrieb massiv gestört wird oder tierschutzwidrig gehandelt wird, kann das Betreuungsverhältnis vor Ablauf des vereinbarten Zeitraums durch die Trainerin beendet werden. Die Ausbildungseinheit wird in diesem Falle voll berechnet. Bei Gruppenstunden wird die Kursgebühr anteilig bis zur letzten Stunde, an welcher der betroffene Teilnehmer teilgenommen hat, berechnet. Die Gebühren für Seminare, Workshops und Veranstaltungen werden voll berechnet.

4.4 Die Trainerin behält sich vor, die Unterrichtsanforderungen den körperlichen Voraussetzungen und dem Alter der Tiere anzupassen, sowie die Örtlichkeiten für die Trainingsstunden individuell zu bestimmen. Die Trainerin behält sich ebenfalls vor, etwaigen vom Halter/Hundeführer geforderten Einsatz spezieller Hilfsmittel abzulehnen, sowie Hunden die nicht für den Gruppenunterricht geeignet erscheinen, die Teilnahme zu verweigern. In diesem Falle besteht selbstverständlich die Möglichkeit durch Einzelunterricht den Hund auf die Teilnahme am Gruppenunterricht vorzubereiten.

§5. Zahlungsbedingungen

5.1 Die Zahlung erfolgt

  • bei Erstgesprächen und Einzelstunden unverzüglich nach Abschluss jeder Trainingseinheit in bar oder per Überweisung. Bei Bedarf wird eine Rechnung mit Auflistung der Dauer und Art des Trainings erstellt. Diese ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt per Überweisung zu begleichen.
  • bei Welpen- und Junghundekursen spätestens vor Antritt der zweiten Unterrichtsstunde in bar oder per Überweisung
  • bei allen anderen Gruppen-Kursen vor Antritt der ersten Trainingseinheit bei Seminaren und Workshops vor dem Veranstaltungstermin

5.2 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die die Hundeschule Xcess Dogs – Hundetraining & Verhaltensberatung über den Betrag verfügen kann.

5.3 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die Hundeschule Xcess Dogs – Hundetraining & Verhaltensberatung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde wird auf seinen Verzug hingewiesen. Kommt der Kunde der Zahlung in der gesetzten Frist weiterhin nicht nach, erlischt die Teilnahmeberechtigung.

5.4 Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Minderung nur berechtigt, wenn diese Ansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde nicht berechtigt.

5.5 Bei den Hausbesuchen werden Fahrkosten für Hin- und Rückfahrt berechnet. Es wird eine Pauschale in Rechnung gestellt, die sich wie folgt errechnet: Hausbesuche in Gera / Jena: 5€; Hausbesuche im Umkreis von bis 10 km um Jena / Gera / Trockenborn: 10€; weitere Anfahrten nach Absprache. Berechnet wird immer der kürzeste Weg zum Kunden. Bei Training an einem vereinbarten Treffpunkt entfallen die Fahrtkosten.

5.6 Alle Preise sind Bruttopreise und verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%.

5.7 Die Preise sind der aktuellen Preisliste der Hundeschule Xcess Dogs – Hundetraining & Verhaltensberatung zu entnehmen.

§6 Trainingsausfall / Rücktritt

6.1 Die Unterrichtsstunden finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt – es sei denn, sie werden aufgrund starken Regen, unzumutbar hohen Temperaturen oder unzumutbarer Wetterbedingungen durch die Trainerin abgesagt. In diesem Fall werden die Teilnehmer bis spätestens eine Stunde vor Unterrichtsbeginn informiert. (Telefonisch / WhatsApp / SMS)

6.2 Verspätungen des Kunden zu Unterrichtsstunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung des Leistungsentgeltes.

6.3 Eine Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Einzeltrainings muss mindestens 48 Stunden vorher durch den Teilnehmer erfolgen. Erfolgt dies nicht oder später, wird die Unterrichtsstunde im Regelfall mit einer Ausfallpauschale von 50€ berechnet. Sagt der Kunde rechtzeitig und aus wichtigem Grund ab, wird diese Ausbildungseinheit ohne weitere Kosten nachgeholt.

6.4 Bei Nichtzustandekommen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl für einen Kurs/eine Gruppe zu einem avisierten Starttermin kann der Kurs durch die Trainerin kurzfristig abgesagt werden. In diesem Fall werden bezahlte Gebühren zurückerstattet und/oder ein Alternativtermin bekannt gegeben.

6.5 Der Teilnehmer kann zu jedem Zeitpunkt vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn von Gruppenkursen, Seminaren und Workshops, Aktivitäten und Veranstaltungen der Hundeschule Xcess Dogs – Hundetraining & Verhaltensberatung von dem Vertrag zurücktreten.
Für diesen Rücktritt werden nachfolgende Stornokosten fällig:

  • bis zu zwei Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn:
    25% der Veranstaltungsgebühr
  • weniger als eine Woche vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn: 50% der Veranstaltungsgebühr

6.6 Bei krankheitsbedingten Ausfall der Trainerin ist ein Rücktritt jederzeit möglich.

§7 Film- und Videoaufnahmen

7.1 Für sämtliche Film- und Videoaufnahmen welche während Veranstaltungen sowie während Einzelberatungen und Gruppenkursen gemacht werden, gilt ein Recht zum Gebrauch und der
Veröffentlichung durch Xcess Dogs – Hundetraining & Verhaltensberatung. Teilnehmer, welche damit nicht einverstanden sind, müssen dies bis spätestens zu Beginn der Veranstaltung, der Einzelberatung oder der Gruppenstunde in schriftlicher Form mitteilen.

7.2 Alle Bild- und Tonträger, die durch Teilnehmer oder Dritte im Zusammenhang mit der Hundeschule Xcess Dogs – Hundetraining & Verhaltensberatung erstellt werden, dürfen ohne vorherige Genehmigung weder ganz noch teilweise veröffentlicht werden.

§8. Datenschutzerklärung
Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) von uns gespeichert und verarbeitet. Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Bitte wenden Sie sich dazu einfach an die Trainerin oder senden Sie Ihr Verlangen per Post oder Mail an die im Impressum genannte Anschrift. Ihre personenbezogenen Daten einschließlich Ihrer Haus-Adresse und E-Mail-Adresse werden nicht ohne Ihre ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weitergegeben.

§9. Sonstiges
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

§10. Schlussbestimmungen:
Sollte ein Paragraf dieser Bedingungen nichtig werden oder sein, so bleiben die anderen Paragrafen im Übrigen wirksam.